Eine geräumige Villa, nur 2 Autominuten vom Strand von Koundouros entfernt. Das Haus ist nur 2 bis 3 Autominuten von Koundouros mit seinen Sandstränden, Wassersportmöglichkeiten, Restaurants und 2 Strandbars entfernt. Unterhalb der Villa, höchstens 2 Autominuten entfernt, befindet sich ein weiterer kleiner Sandstrand - der Strand von Kastellakia, ideal, wenn Sie ein bisschen Ruhe und Frieden suchen. Die Villa ist wunderschön eingerichtet und vermittelt ein Gefühl von Frieden und Ruhe. Das Anwesen erstreckt sich über zwei Ebenen und besteht aus einem Wohnzimmer mit Kamin, einem großen Essbereich mit einem Tisch für 8 Personen und einer voll ausgestatteten offenen Küche. Auf dieser Erdgeschossebene befindet sich auch ein großes Hauptschlafzimmer, das auf die Terrasse führt, und ein eigenes Badezimmer. Mit dem Hauptschlafzimmer verbunden ist ein kleines Schlafzimmer mit einem Schlafsofa, ideal für ein Kind oder einen jungen Erwachsenen, mit einem Badezimmer. Auf der ersten Etage gibt es ein zweites großes Schlafzimmer mit einem Doppelbett, ein viertes Schlafzimmer mit einem kleinen Doppelbett und ein Badezimmer mit Dusche. Draußen verfügt die Villa über eine große Terrasse mit Grill und schattigem Essbereich für 8 Personen, einen eingebauten Sofabereich mit Pergola, von dem aus man sitzen und den Blick auf das Meer und den Sonnenuntergang genießen kann, sowie reichlich Platz, um sich auf den Sonnenliegen und der Chaiselongue zurückzulehnen und zu entspannen. Es gibt einen Parkplatz für 2 oder 3 Autos. Für weitere Informationen oder Erläuterungen kontaktieren Sie uns bitte! +491622999931, info@smartimmo-invest.de, www.smartimmo-invest.com - Die Informationen und Merkmale der Immobilien wurden auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen und Daten eingegeben. - Der Punkt auf der Karte entspricht nicht der tatsächlichen Adresse der Immobilie. - Alle Immobilien, die wir online anzeigen, sind verfügbar, da sie ständig aktualisiert werden und nicht verfügbare Immobilien zurückgezogen werden. - Bei der Angabe der Immobilie ist gemäß Gesetz Nr. 4072/2012 – Amtsblatt 86/A/11.04.2012 – ein Personalausweis oder eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erforderlich.